Am 01.08.2022 endete die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wa/70 zu den Plänen des Investors MLP, auf dem Gelände des ehemaligen Rösler-Draht-Werkes einen Industrie- und Gewerbepark mit großen Logistikhallen zu errichten. „Wir hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger Schwalmtals den zahlreichen Aufrufen gefolgt sind und von ihrem Beteiligungsrecht im Verfahren gebraucht gemacht haben,“ so unsere Ortsverbandssprecherin, Biggi Mestmäcker. Wir Grünen hatten im Jahr 2020 als erste Fraktion im Rat der Gemeinde Schwalmtal erklärt, die Planung des Investors MLP aufgrund der enormen Verkehrsbelastung abzulehnen. Die damalige Planung wurde durch den Rat gestoppt. Unser erklärtes Ziel ist es, statt einer Investorenplanung eine Entwicklungsplanung durch Fachplaner vorzuschalten. Hier sollen Verträglichkeit, Nachhaltigkeit, Arbeitsplatzquantität und -qualität sowie weitere gemeindliche Ziele Vorrang haben.
„Heute werden die annähernd gleichen Pläne wieder auf den Tisch gelegt. Diese sind für unsere Fraktion und offensichtlich auch für viele Bürgerinnen und Bürger nicht schlüssig. Da wir als Fraktion keine Eingabe machen dürfen, hat unser Fraktionsgeschäftsführer Jan Vander als Privatperson eine Fachanwältin der Kanzlei Wolter Hoppenberg mit der Prüfung des Bebauungsplans beauftragt,“ erklärt Mestmäcker. Die Prüfung der Anwältin wurde im Anschluss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht und ist damit Teil des weiteren Abwägungs- und Beratungsprozesses.
Die JuristInnen kommen unter anderem zu der Überzeugung, dass im vorgelegten Plan ein Verstoß gegen §12 Abs. 4 Baugesetzbuch vorliegt, da der Bebauungsplan auch angrenzend Flächen mit überplant, ohne dass diese die aktuellen Pläne betreffen. So ist es dem Investor möglich, die Planung später auch auf angrenzende Flächen auszuweiten. Zum Beispiel auf Grundstücke, die heute von anderen Firmen genutzt werden.
Fraktionsgeschäftsführer Jan Vander ergänzt: „Wie auch wir kommt die Anwältin darüber hinaus zu der Auffassung, dass die zugrundeliegenden Annahmen für das Lärmschutzgutachten nicht ausreichen. Die Zahlen basieren auf Schätzungen und das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nur hypothetisch ermittelt. Das vorliegende Planverfahren lässt die Gemeinde außerdem im Unsicheren, welche Betriebe mit welchem Verkehr schlussendlich angesiedelt werden.“
Eine solche Unsicherheit ist der Gemeinde und der Bürgerschaft nicht zuzumuten und wird daher von Gerichten regelmäßig gekippt. Ein Gutachten zum Lärmschutz muss „immer auf der sicheren Seite liegen“, so die Haltung der Rechtsprechung.
„Um weiteren Schaden von der Gemeinde Schwalmtal abzuwenden, haben wir uns daher entschieden, jetzt diesen Weg zu gehen: wir haben für eine juristische Prüfung Geld in die Hand genommen und möchten die nun gewonnenen Erkenntnisse mit der Verwaltung im Rahmen der Offenlegung teilen,“ erläutert Vander das Vorgehen unserer Fraktion und ergänzt abschließend: „Es besteht immer die Möglichkeit, einer Normenkontrollklage durch eine Privatperson. Wir als Partei oder Fraktion können diese aber nicht einreichen. Derzeit ist die Planung aus unserer Sicht durch Klagen angreifbar, allerdings erst nach dem Satzungsbeschluss! Jetzt könnte man es noch politisch beenden und das ist natürlich besser.“ Ein Normenkontrollverfahren würde die Gemeinde Schwalmtal und damit alle BürgerInnen weiter Geduld, Zeit und Steuergeld kosten.