Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte

 

Zukunft. Innenstadt. Nordrheinwestfalen. So heißt die Initiative des Landes NRW, in deren Rahmen ein Sofortprogramm mit 70 Mio. € zur Zentrumsförderung aufgelegt wurde. Unser Bürgermeisterkandidat Paul hat hier in seiner zweiten Antwort an die IHK bereits darüber geschrieben. Um in den Genuss dieser Fördermittel zu kommen und sie für unsere Ortskernentwicklung und Maßnahmen umzusetzen, die Händlern und Gastronomen in Schwalmtal direkt helfen würden, ist schnelles Handeln erforderlich, denn die Anträge müssen bis Oktober gestellt sein. Unsere Fraktion B90/DIE GRÜNEN hat deshalb am 6. August 2020 einen Antrag auf Teilnahme der Gemeinde Schwalmtal am Sofortprogramm Innenstadt des Landes NRW gestellt.

Konkret lautet unser Antrag wie folgt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Schwalmtal bittet Sie um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien:

Die Gemeinde Schwalmtal nimmt am „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes NRW teil. Der Förderantrag ist bis spätestens 16.10.2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Begründung:

Die Zentren unserer Innenstädte sind als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit einem stetigen Wandel unterworfen. Da diese Zentren das Gesicht und das Herz unserer Gemeinden und Städte darstellen, muss unser besonderes Augenmerk darauf liegen, diesen Wandel konstruktiv zu begleiten. Ohnehin im Umbruch befindet sich im Besonderen der Bereich Handel. Dieser wird nun durch die Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie stark beschleunigt. Die Landesregierung NRW hat mit dem aufgelegten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte“ 70 Millionen Euro bereitgestellt. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, beispielsweise eine Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu erreichen oder ein gezieltes Zentrenmanagement zu etablieren.

Im Besonderen soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden, um die notwendigen neuen Lösungen entwickeln zu können. Im Fall einer erfolgreichen Antragstellung beträgt der Fördersatz 90 %. Dabei ist die Entwicklung derjenigen Bereiche von Zentren und Innenstädte förderfähig, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden das Potenzial einer lebendigen Innenstadt haben und auch in Zukunft behalten werden (so genannte Konzentrationsbereiche).

Mit dem Verfügungsfonds Anmietung, dem Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“, dem Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien sowie dem Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds stehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung.

Es ist zu beachten, dass pro Kommune auch mehr als ein Förderantrag gestellt werden kann, also mehrere Zentren förderfähig sind.

Für die Antragstellung ist eine Entscheidung der Verwaltungsspitze ausreichend. Wir bitten darum, den Rat der Gemeinde umgehend darüber zu informieren, wie diese Entscheidung ausgefallen ist und ob der Antrag bei der Bezirksregierung eingereicht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Heinen
Fraktionsvorsitzender