Generierung von Fördermitteln zur Aufstellung eines kommunalen Nahwärmeplanes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Schwalmtal bittet Sie, folgenden
Antrag auf die Tagesordnung der 14. Sitzung des Rates am 09.05.2023 zu setzen:

Der Rat der Gemeinde Schwalmtal möge Folgendes beschließen:

Die Gemeinde Schwalmtal bewirbt sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz um Fördermittel, für die Erstellung von kommunalen Nahwärmeplänen.

Begründung:

Der Ausbau der Nahwärmeversorgung, auf Grundlage erneuerbarer Energien, braucht zwingend eine kommunale Wärmeplanung. Eine kommunale Wärmeplanung macht den zu erwartenden Wärmebedarf für unsere Gemeinde transparent und ermöglicht es, diesen mit einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Wärmeinfrastruktur abzugleichen.

Es ist aus unserer Sicht geboten, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen. Dieses hat im November 2022 ein entsprechendes Programm gestartet. Kommunen erhalten daraus eine Förderung in Höhe von 90%
der Gesamtkosten, wenn sie bis Ende Dezember einen Förderantrag stellen.

Die Erstellung von Nahwärmeplänen zur kommunalen Wärmeplanung wird nach den Plänen der Bundesregierung bereits mittelfristig zur Pflichtaufgabe auf gesetzlicher Grundlage werden. In einigen Bundesländern ist dies heute schon der Fall.

Das derzeit angebotene Förderprogramm soll allerdings nur dort greifen, wo diese kommunale Leistung noch nicht gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Außerdem wird die Förderung bereits im kommenden Jahr auf 60 Prozent der Gesamtkosten abgesenkt werden. Die Gemeinde Schwalmtal wäre daher gut beraten, sich noch in diesem Jahr auf Fördermittel zu bewerben, um spätere Mehrkosten zu vermeiden.

Zur vertiefenden Information finden sie im Link ein Kurzgutachten des Umweltbundesamtes.