Antrag: Erarbeitung eines Schulwegekonzeptes als Ergänzung des Verkehrskonzepts für die Gemeinde Schwalmtal

Für die 2. Sitzung des Rates am 15.12.2020 haben wir beantragt, dass folgender Antrag auf die Tagesordnung gesetzt und der Rat der Gemeinde Schwalmtal dies beschließen soll:

Für alle Ortsteile der Gemeinde Schwalmtal, insbesondere für die Schulstandorte Waldniel und Amern, ist ein Schulwegekonzept zu erarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Schulen und der Elternschaft zusammen Vorschläge zu erarbeiten und schrittweise umzusetzen.
Im Ergebnis soll ergänzend zum Verkehrskonzept ein Schulwegekonzept die Sicherheit des Schulverkehrs verbessern, standardisiertes Planen ermöglichen sowie kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen anstoßen.

Begründung:

Wie bereits im Beschluss des Ausschusses für Planung, Bauen und Verkehr vom 01.12.2020 auf Antrag der SPD-Fraktion verdeutlicht, ist die gemeindeweite Verkehrsplanung von enormer Dringlichkeit. Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern in unserer Gemeinde ist hierbei ein zentraler Punkt, der Berücksichtigung finden muss. Wir regen daher an, in zukünftigen Planungsschritten, beauftragten Verkehrskonzepten sowie anderen Maßnahmen, die Einflüsse auf das Verkehrsverhalten im Gemeindegebiet haben, die Schulwegsicherheit verpflichtend zu überprüfen.

Im Folgenden werden beispielhaft Problemstellen, Lösungsansätze und Maßnahmen skizziert, die durch weiterführende Planungen der Verwaltung zu konkretisieren sind und durch Bürgerschaft und Expert*innen ergänzt werden sollen:

• Grundlegende Überprüfung, Benennung von Gefahrenstellen im Schulverkehr

Die Verkehrssicherheit an nahezu allen Fuß- und Radwegen, in Kreuzungsbereichen und Kreisverkehren ist seit Jahren unbefriedigend und gefährlich. Das steigende Verkehrsaufkommen potenziert die Gefahren für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Die Gefahrenstellen müssen schnellstmöglich erfasst, benannt und beseitigt werden. Eine anfängliche Darstellung der von unserer Projektgruppe ausgemachten Gefahrenstellen wird in Kürze nachgereicht. Hierzu gehören u.a.: Überwege St.-Michael-Straße, Fuß- und Radwege im Gemeindegebiet und in Zubringerstraßen aus den umliegenden Wohngebieten, Kreisverkehre und Überwege im Gemeindegebiet, Umfeld der Schulstandorte, Beleuchtung für Fußgängerüberwege. Zusätzlich ist im allgemeinen Verkehrskonzept und grundsätzlich eine Verkehrslenkung für LKW zu überprüfen, um diese nicht unnötig in die Ortskerne fahren zu lassen, wenn andere Möglichkeiten bestehen.

• Priorisierung und bevorzugte Bearbeitung von zeitnah umsetzbaren Maßnahmen

Einige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Schüler*innenverkehr bedürfen langfristiger Planung und Ausschreibung. Andere sind mit geringen finanziellen und personellen Ressourcen umzusetzen. Ggf. sind auch provisorische Maßnahmen sinnvoll. Die Verwaltung soll aufgefordert werden, kleinere Maßnahmen zeitnah und priorisiert umzusetzen, insbesondere wenn diese keiner Abstimmung mit übergeordneten Behörden bedürfen.

• Einrichtung von Elternhaltestellen – „Küss und Tschüss“

Eine Gefahr im morgendlichen Schulverkehr sind u.a. die zunehmende Zahl von Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen. Elternhaltestellen können erheblich zur Sicherheit im Umfeld der Schulen beitragen und die An- und Abfahrt bzw. die Parksituation signifikant verbessern. Hierzu verweisen wir ausdrücklich auf das beiliegende Konzept des ADAC. Für die Einrichtung von Elternhaltestellen eignen sich aus unserer Sicht beispielhaft folgende Standorte:

1. Schillerstraße, Parkstreifen Seite zur Europaschule. Verkehrsführung: Zufahrt über Zoppenberg/Lessingstraße, Abfahrt über Gerhart-Hauptmann-Str/Goethestraße.
2. Heerstraße Höhe ca. Mozartstr./Beethovenstr., also zw. Nordtangente und Dülkener Str., für Schüler der Realschule und des Gymnasiums. Parkflächen vor GWG-Haus bzw. Seitenstreifen.
3. Heerstraße Höhe Beachvolleyball-/Gummiplatz, also zw. Dülkener und Eickener Straße (Seitenstreifen auf Schulseite) für Schüler der Realschule und des Gymnasiums.
4. Heerstraße Höhe DS Pulverbeschichtung, also zw. Eickener Straße und Sechs Linden (Seitenstreifen Fahrbahn in Richtung Sechs Linden) für Schüler der Grundschule.
5. Für die GGS Amern bietet sich der Parkplatz am Dorfweiher an.

• Förderung, Erhalt und Ausbau von sozialen Projekten zur Verkehrssicherheit

Schülerlots*innen jeden Alters könnten zu den Stoßzeiten einen kontrollierenden, steuernden und fördernden Einfluss auf das Verkehrsverhalten aller Beteiligten haben. Hierzu bedarf es einer konsequenten Förderung ehrenamtlicher Strukturen innerhalb der Schulen und in der lokalen Bürgerschaft. Beispielhaft sind hier Schüler*innen-AGs, Aufklärungskampagnen und bürgerschaftliche Gruppen zu nennen. Die Realschule setzt bereits ein ehrenamtliches Projekt um, in das dieses Engagement hervorragend passen würde. Teilnehmende Schüler sollten belobigende Zeugniseinträge erhalten und aufmerksamkeitsstarke Ehrungen erhalten (Neujahrsempfang).

• Einbeziehung von Expert*innen für Verkehrssicherheit

Seit Jahren ist es üblich, Verkehrsplaner*innen und Planungsbüros zu öffentlichen Projekten hinzuzuziehen. Hierbei werden häufig Aspekte der Verkehrssicherheit weniger stark berücksichtigt als der allgemeine Verkehrsfluss. Die zusätzliche Beauftragung von Expert*innen der Fachrichtung Verkehrssicherheit kann Planungsfehler vermeiden und die Entstehung neuer Gefahrenstellen verhindern. Wir regen an, in allen zukünftigen Entscheidungsprozessen Verkehrssicherheitsplaner*innen zu Rate zu ziehen.

• Umfassende Betrachtung und ggf. Umgestaltung des Schülerspezialverkehrs

Im Rahmen dieser gemeindeweiten Verkehrsplanung soll der ausführende Schülerspezialverkehr gemäß seinem Stellenwert in der Schülerbeförderung ebenfalls umfassend betrachtet werden. Es ist zu prüfen, ob der lokale, mit dem Schülerspezialverkehr beauftragte Busunternehmer einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehres nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen kann. Ggf. kann die Behörde eine Sondergenehmigung erteilen. Damit könnte innerhalb der gesetzlichen Regelungen eine sinnvolle Anpassung der Busverkehre an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen.