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Die größte grüne Ratsfraktion im Kreis Viersen
2. April 2011

Hariksee: Geldentsorgung im „Sondergebiet 1“?

Sondergebiet 1

Der Hariksee kommt ins Gerede. Die neuen Gambionen an der Mühlrather Mühle irritieren nicht nur die Gäste der Mühlrather Hofs. In der vergangenen Woche konnten die Schwalmtaler(innen) zudem erleben, wie Gefälligkeitsplanung unter absoluter CDU-Mehrheit funktioniert. Bisher hielten die meisten die ehemalige Meerkamp-Villa am Harikseeweg 74 für ein Wohnhaus, das aus dem Rahmen der sonstigen Wochenendhaus-Bebauung fällt, in den letzten Jahren neu gestaltet wurde und baurechtlich auf sehr tönernen Füßen steht. Jetzt möchte es der Eigentümer auch noch um weitere 42 m² erweitern. Mit Ulrich Faßbinder vom Kölner Planungsbüro Zimmermann hat er sich einen gewieften und unterhaltsamen Stadtplaner aus Köln eingekauft, der das Ganze baurechtlich passend machen soll. Und der schlägt vor, aus den Bebauungsplänen Am/3 und Am/28 einen neuen Plan Am/34 „Hariksee II“ zu machen, um den „Planungsfehler“ in  Sachen Harikseeweg 74 zu beheben. Das Gebäude und das umgebende Grundstück solle zum „Sondergebiet 1“ erklärt werden und einen neuen Zweck erhalten: Es diene der Verwaltung des Oberen Hariksees. Der Verwalter -  so Faßbinder - führe mehrere Mitarbeiter, stimme Umsätze, Aktivitäten und den Einsatz von Mitarbeitern ab, sei für die Bargeldentsorgung zuständig und müsse seine Anlagen kontrollieren sowie besonders vor Vandalismus schützen.“ Für diese Tätigkeiten sei zudem eine Terrasse von maximal 30 m² und damit eine kleinflächige Versiegelung des Scherrasens unverzichtbar. Diese werde durch Anlage eines feldheckenartigen Gehölzstreifens westlich vom Pferdeweiher ausgeglichen.  Standortalternativen zum Harikseeweg 74 seien hinreichend geprüft worden. Dass aber bisher die Verwaltung „Oberer Hariksee“ auf der Amerner Viehstiege 2 eingetragen ist, hat dem Kölner Planer aber offenbar niemand mitgeteilt. Grüne, SPD und FDP konnten sich nur noch wundern, mit welch absurden Argumenten Baurecht am Hariksee neu aufgestellt  werden soll und wollten vor einer Entscheidung wissen, ob es bereits einen  Rechtsstreit mit dem Kreis Viersen gäbe. Nicht so die CDU. Sie hatte weder Fragen noch Anmerkungen zu dem ominösen „Sondergebiet 1“und wollte so schnell wie möglich abstimmen. Jetzt sind die anderen Parteien gespannt, was Bürger und Behörden zum Sondergebiet 1 im neuen Bebauungsplan Hariksee II sagen 

31. März 2011

Neue Pläne für den Hariksee

Am/34: Hariksee II

Die ehemalige Meerkamp-Villa am Hariksee soll um 42 Quadratmeter vergrößert werden. Grüne, SPD und FDP in Schwalmtal fürchten, dass das Projekt Nachahmer findet und weitere Hariksee-Anwohner anbauen wollen. VON BIRGITTA RONGE

Schwalmtal. Hoch her ging es in der Sitzung des Schwalmtaler Planungsausschusses. Dort stellte Ulrich Faßbinder, Stadtplaner aus Köln, den Entwurf für den Bebauungsplan Am/34 „Hariksee II“ vor. Im Dezember hatte der Rat beschlossen, die Bebauungspläne Am/3 und Am/28, die das Hariksee-Gebiet auf Schwalmtaler Seite beschreiben, zu modernisieren - die Pläne aus den 1960er Jahren seien nicht mehr zeitgemäß. Wegen zahlreicher Bautätigkeiten an und um die als Wochenendhäuser angelegten Gebäude gibt es immer wieder Streit, beim Kreis Viersen sind mehrere ordnungsrechtliche Verfahren dazu anhängig. Nun hatte der Kreis gebeten, die Festsetzungen anzupassen, die Planungskosten dafür sollten die Anlieger tragen.
Der erste Schritt dazu ist getan: Während für die umliegenden Häuser am Hariksee noch Gespräche der Schwalmtaler Verwaltung mit den Anwohnern laufen, wurde für die ehemalige Meerkamp-Villa und die südlich liegenden zehn Wochenendhäuser auf dem alten Strandbad-Gelände ein Bebauungsplan entworfen, der neue Plan Am/34. Dieser Plan wird unterteilt in zwei Sondergebiete: Sondergebiet 1 mit der Zweckbestimmung „Verwaltung Oberer Hariksee“, Sondergebiet 2 mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“. Durch das Verwaltungs-Sondergebiet wird auch eine Erweiterung von 148 auf 190 Quadratmeter Grundfläche möglich. Begründung: Das Haus werde unter anderem als Betriebsleiterwohnung genutzt, für die nun eine Erweiterung notwendig geworden sei. Hinzu kommt eine Terrasse von 30 Quadratmeter, die überdacht sein darf. Bei den Wochenendhäusern bleibt es bei einer Grundfläche von 50 Quadratmeter, Terrassen dürfen 20 Quadratmeter groß sein.

Kopfschütteln gab es für die Pläne von Grünen, SPD und FDP. „Hier ist ganz tief in die Trickkiste gegriffen worden, um Einzelinteressen durchzusetzen“, sagte Hans-Dieter Heinrichs (FDP). Er frage sich, wofür ein Verwaltungsgebäude so eine große Terrasse brauche. An Bernd Gather, Leiter des Planungsamts gewandt, fügte Heinrichs hinzu: „Ich weiß nicht, wie Sie kommunizieren wollen, dass wir in anderen Bereichen über zwölf Zentimeter für Wärmedämmung diskutieren und dort kräftig erweitern!“ Auch den Grünen stellte sich „die Frage, ob die Vergrößerung in diesem Sondergebiet nicht auf andere Parzellen übertragen werden kann“, so Fraktionschef Jürgen Heinen. Da habe sich die CDU „ein massives Eigentor geschossen“, stellte Dr. Marco Kuhn (SPD) gestern im RP-Gespräch fest. Das Vorgehen sei keineswegs ein „Griff in die Trickkiste“, beschwichtigte Gather, „das ist planungsrechtlich und juristisch abgesichert“. Nachahmer fürchte man nicht: „Den Bürgern ist bekannt, dass die alte Meerkamp-Villa eine Sonderstellung hat.“ Ganz knapp war das Abstimmungsergebnis zum Schluss mit zehn Ja- und neun Nein-Stimmen.

Publikation

Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe

Rheinische Post Viersen

Erscheinungstag

Donnerstag, den 31. März 2011

Seite

15

 

3. Dezember 2010

Neue Harikseepläne

Hariksee

Seit Jahren häufen sich die Beschwerden beim Kreis Viersen über illegale Bauten am Hariksee. Nun sollen die Bebauungspläne überarbeitet werden. Dafür müssten die Anwohner zahlen.

 

VON BIRGITTA RONGE

Schwalmtal. Immer wieder gehen beim Kreis Viersen als Bauaufsichtsbehörde Beschwerden und Anzeigen ein: Am Hariksee werde illegal gebaut. Tatsächlich, so musste der Kreis bei einer Recherche vor Ort feststellen, entspreche „möglicherweise eine nicht unerhebliche Anzahl“ von Gebäuden und Nebenanlagen - wie Stege, Bootshäuser, Garagen und Carports - nicht den Bestimmungen des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans. Dem aus den 1960er Jahren stammenden Plan zufolge dürfen in den Freiräumen keine Garagen, Schuppen, Gartenlauben oder Kleintier-ställe errichtet werden - und damit wohl auch keine Carports oder Bootshäuser. Doch genau die führen immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn am Hariksee.


Nun hat der Kreis die Gemeinde Schwalmtal aufgefordert, eine Lösung für die seit Jahren unbefriedigende Situation zu finden. „Einige Festsetzungen sind heute überholt“, erläuterte Bernd Gather vom Planungsamt der Gemeinde jetzt den Mitgliedern des Planungsausschusses. „Carports zum Beispiel gab es damals noch nicht.“ Würde man die Pläne „zeitgemäß“ überarbeiten und etwa Carports, Bootsstege und -häuser genehmigen, dürften diese wohl stehenbleiben: So heißt es in der Verwaltungsvorlage, die Gemeinde könne dann „die bauordnungsrechtlichen Maßnahmen (bis hin zum Abbruch) auf die Gebäude beschränken, die dann den neuen, zeitgemäßen städtebaulichen Festsetzungen nicht entsprechen“. Dr. Hermann-Josef Welters, Fraktionschef der SPD, sprach von „italienischen Verhältnissen“, wenn man nun die einmal errichteten Bauten einfach genehmigen würde, obwohl diese gegen geltende Bebauungspläne verstießen.


Ganz so, beschwichtigte Gather, solle es in Schwalmtal aber nicht werden. Schon deshalb nicht, weil vor der Gemeinde noch ein langer Weg liegt: Dazu gehören Bestandsaufnahmen der Parzellen, die Prüfung der Rechtslage und der Umweltbelange sowie Bürgerbeteiligungsverfahren. Die Anwohner müssten auch die Verfahrenskosten tragen, die einer ersten Schätzung zufolge bei insgesamt rund 30 000 Euro liegen. Damit, so Gather, erhielten aber auch die Anwohner Rechtssicherheit.

Für die Grünen erklärte Manfred Böttcher, noch vor fünf Jahren sei seine Fraktion dagegen gewesen, die Hariksee-Baupläne anzutasten. „Heute sind wir dafür, sie zeitgemäß anzupassen - aber nur, wenn Eckpunkte wie die Beschränkung auf 60 Quadratmeter Grundfläche nicht angetastet werden.“ Wenn man dadurch nicht flächendeckend Carports fördere „und meterhohe Zäune gegen Angriffe aus dem Wasser“, so Dr. Marco Kuhn (SPD), sei auch seine Fraktion für eine Überarbeitung. Das werde schon nicht passieren, erklärte Thomas Paschmanns (CDU), „schließlich sind wir am Hariksee und nicht am Lago di "Arico“.

 

Dem Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Hariksee auf der Fläche der alten Gemeinde Amern sieht Wochenendhäuser mit einer Grundfläche bis zu 60 Quadratmeter vor, die Häuser sind zwingend eingeschossig (zur Bergseite hin) zu bauen. Keller sind erlaubt, Dachaufbauten dagegen nicht. Der naturnahe Charakter soll erhalten bleiben. Zur Bepflanzung heißt es: „Der derzeitige Charakter der Uferlandschaft ist zu erhalten.


Rheinische Post Viersen, Lokalausgabe v. Freitag, 3.12.2010, S.18